Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 20.10.2011 (S 0160.1.1-1/3 St42)
Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger - das Finanzamt - einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages [...]