Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 14.01.2013
S 3810.1.1 - 6/St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern - Verfügung vom 14.01.2013 (S 3810.1.1 - 6/St 34) - DRsp Nr. 2013/80179

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 14.01.2013 - Aktenzeichen S 3810.1.1 - 6/St 34

DRsp Nr. 2013/80179

Abrundung nach 10 Abs. 1 ErbStG in den Fällen der Jahresversteuerung nach 23 ErbStG

Zu der Frage ob der Jahreswert auf 100 € abzurunden ist, wenn die Steuer nach § 23 ErbStG statt vom Kapitalwert jährlich im Voraus von dem Jahreswert entrichtet wird, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: