Zur steuerlichen Behandlung des vom Auswärtigen Amt gewährten pauschalierten Aufwendungsersatzes an eine Person, die eine Tätigkeit in der EU-Beobachtermission EUMM in Georgien ausübt (künftig: Experte), wird nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung vertreten:
Die vom Auswärtigen Amt aus einer öffentlichen Kasse für die Tätigkeit des Experten als pauschalierter Aufwendungsersatz gewährten Zahlungen können nach dem sog. Kassenstaatsprinzip (Art.
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