Die Angeklagte ist als Mitgesellschafterin einer in der Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebenen Tankstelle für deren Geschäftsbetrieb einschließlich der Buchhaltung verantwortlich.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung wird festgestellt, daß die Angeklagte in den Jahren 1988 bis 1993 tatsächlich nicht entstandene Betriebsausgaben verbucht und hierzu teilweise ge- und verfälschte Belege verwandt hatte. Dies führte zur Verkürzung der von der Angeklagten zu zahlenden Einkommensteuer für die Jahre 1988 bis 1993 sowie der von der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zu entrichtenden Umsatzsteuer für die Jahre 1988 bis 1993 und der von ihr für die Jahre 1988 bis 1990 zu zahlenden Gewerbesteuer.
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