BayObLG - Beschluß vom 28.02.1996 (4 St RR 33/96)
Der Angeklagte gab in der am 16.10.1992 eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1991 den steuerpflichtigen Umsatz um brutto 27.167 DM zu niedrig an und verkürzte dadurch, worauf es ihm ankam, die für 1991 von [...]