Das Landesamt übersendet das FMS vom 23.10.2006 über die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Hochwasser verursachten Schäden.
Auf die allgemeinen Ausführungen in der Verfügung vom 14.9.2005 S 1915-4 St33N (AIS/Themen/Steuerrecht/Maßnahmenkatalog) und vom 17.8.2006 gl. Az. wird hingewiesen.
Durch Hochwasser sind im September 2006 in der 38. Kalenderwoche in Teilen Ober- und Mittelfrankens beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es erscheint daher angebracht, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
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