Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 08.08.2006
S 2140 - 6 - St 3 102M

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 08.08.2006 (S 2140 - 6 - St 3 102M) - DRsp Nr. 2008/90304

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 08.08.2006 - Aktenzeichen S 2140 - 6 - St 3 102M

DRsp Nr. 2008/90304

Gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen; Steuerstundung und Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen durch die Gemeinde

Grundsätze zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen im BMF-Schreiben vom 23.03.2003

Das BMF-Schreiben vom 27.03.2003 (BStBl 2003 I S. 240) nimmt zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen sowie zur Steuerstundung und zum Steuererlass aus sachlichen Billigkeitsgründen Stellung. Danach ist im Ergebnis vorgesehen, Sanierungsgewinne nach Verrechnung mit Verlusten oder negativen Einkünften nicht zu besteuern, damit insoweit kein Hindernis für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen besteht.

1. Entscheidung der Gemeinden über eine abweichende Festsetzung des Steuermessbetrags nach § 163 AO

Zuständigkeit der Gemeinde für Maßnahmen nach § 163, 222 und 227 AO