Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 09.01.2006
S 2198 a - 2 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 09.01.2006 (S 2198 a - 2 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/89650

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 09.01.2006 - Aktenzeichen S 2198 a - 2 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/89650

Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebauliche Entwicklungsbereichen (§ 7h EStG); Stadtumbaumaßnahmen i. S. der §§ 171a - 171d BauGB

Nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG können bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. des § 177 BauGB erhöht abgesetzt werden.

Im Jahr 2004 wurde das BauGB ergänzt. Im zweiten Kapitel „Besonderes Städtebaurecht” wurde ein dritter Teil „Stadtumbau” (§§ 171a - 171d BauGB) aufgenommen. Zur Frage, ob auch für derartige Stadtumbaumaßnahmen in einem durch Gemeinderatsbeschluss festgelegten Stadtumbaugebiet eine Bescheinigung nach § 7h EStG ausgestellt werden darf, ist folgende Auffassung zu vertreten: