Nach § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG können bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich die Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. des § 177 BauGB erhöht abgesetzt werden.
Im Jahr 2004 wurde das BauGB ergänzt. Im zweiten Kapitel „Besonderes Städtebaurecht” wurde ein dritter Teil „Stadtumbau” (§§ 171a - 171d BauGB) aufgenommen. Zur Frage, ob auch für derartige Stadtumbaumaßnahmen in einem durch Gemeinderatsbeschluss festgelegten Stadtumbaugebiet eine Bescheinigung nach § 7h EStG ausgestellt werden darf, ist folgende Auffassung zu vertreten:
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