Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 09.03.2007
S 2119 - 1 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 09.03.2007 (S 2119 - 1 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90950

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 09.03.2007 - Aktenzeichen S 2119 - 1 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90950

Verlustabzugsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG; Termingeschäfte, die auf physische Erfüllung gerichtet sind

Im BMF-Schreiben vom 12.2.2007, IV B 2 - S 2119 - 10/05 wurde im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften, die auf physische Erfüllung gerichtet sind, wie folgt Stellung genommen:

Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 bis 5 EStG unterliegen Verluste aus Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, einer Verlustverrechnungsbeschränkung.