Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 12.01.2006
S 3800 - 1 St 35 N

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 12.01.2006 (S 3800 - 1 St 35 N) - DRsp Nr. 2008/89655

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 12.01.2006 - Aktenzeichen S 3800 - 1 St 35 N

DRsp Nr. 2008/89655

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen des Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechtes

Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechtes vom 15. Dezember 2004 (BGBl 2004 I S. 3396) wurde zum 1. Januar 2005 das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft an das Eherecht, insbesondere beim Erbrecht und Güterrecht, angepasst. Die Änderungen wirken sich wie folgt auf die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen zwischen den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus:

1. Hinterbliebenenbezüge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Kraft Gesetzes entstehende Versorgungsansprüche hinterbliebener Lebenspartner und vertragliche Hinterbliebenenbezüge des Lebenspartners aus einem Arbeitsverhältnis des Erblassers, unterliegen unter den in R 8 ErbStR genannten Voraussetzungen nicht der Erbschaftsteuer.

2. Güterstandsrechtliche Folgen

2.1. Gesetzlicher Güterstand für Lebenspartner