Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 16.01.2006
S 0130 - 22 St 41 M

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 16.01.2006 (S 0130 - 22 St 41 M) - DRsp Nr. 2008/89656

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 16.01.2006 - Aktenzeichen S 0130 - 22 St 41 M

DRsp Nr. 2008/89656

Mitteilung über Steuerstrafverfahren an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

1. Mitteilungen der Finanzämter an die BaFin

Werden gegen

  • Inhaber oder Geschäftsleiter von Kreditinstituten oder deren gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter,

  • Inhaber bedeutender Beteiligungen von Kreditinstituten oder deren gesetzliche oder satzungsmäßige Vertreter,

  • persönlich haftende Gesellschafter,

  • Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen oder

  • Personen, die das Vergehen als Bedienstete eines Kreditinstituts oder eines Inhabers einer bedeutenden Beteiligung an einem Kreditinstitut begangen haben,

Steuerstrafverfahren eingeleitet oder unterbleibt eine Einleitung auf Grund einer Selbstanzeige nach § 371 AO, so ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, der Sachverhalt mitzuteilen (§§ 8 Abs. 2 und 60a des Gesetzes über das Kreditwesen - KWG).

Die Mitteilung soll erfolgen, sobald die Einleitung des Verfahrens dem Beschuldigten eröffnet worden ist (§ 397 Abs. 3 AO) und der Sachverhalt hinreichend geklärt erscheint.