Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.02.2006
S 2256 - 12 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.02.2006 (S 2256 - 12 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90017

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 17.02.2006 - Aktenzeichen S 2256 - 12 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90017

Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; Kapitalerhöhung gegen Einlage sowie Veräußerung und Ausübung von Bezugsrechten bei einer Kapitalerhöhung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlage wie folgt Stellung genommen:

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital gegen Einlage nach §§ 182 ff. AktG, führt die Zuteilung der Bezugsrechte nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim bisherigen Aktionär.