Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.08.2006
S 2056 - 3 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.08.2006 (S 2056 - 3 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90404

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 17.08.2006 - Aktenzeichen S 2056 - 3 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90404

Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007

Durch das Steueränderungsgesetz 2007 vom 19. Juli 2006 (BGBl 2006 I S. 1652) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1.370 € bzw. 2.740 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom 1. Januar 2007 auf 750 € bzw. 1.500 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrages bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem 1. Januar 2007 nur noch höchstens 801 € bzw. 1.602 € (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2006 zufließen.

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitschrift zur Verfügung gestellt werden.