Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 19.01.2007
S 2255 - 27 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 19.01.2007 (S 2255 - 27 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90786

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 19.01.2007 - Aktenzeichen S 2255 - 27 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90786

Besteuerung der Bezüge pensionierter Bediensteter der VN und ihrer Sonderorganisationen

I. Rechtslage bis 2004 (aus FMS vom 23.12.1975 S 2332 - 67 - 77 389)

Das Auswärtige Amt hatte angeregt, ehemalige Bedienstete internationaler Organisationen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik, die ihren Versorgungsanspruch gegen die Internationalen Organisationen u.a. auf Grund eigener Beiträge zum Pensionsfonds o.ä. erworben haben, sollten hinsichtlich ihrer internationalen Versorgungsbezüge nach § 22 EStG besteuert werden. Es sei nämlich die Frage offen, ob die aus den VN-Pensionsfonds gezahlten Versorgungsbezüge unter § 19 oder § 22 EStG fielen. Das Auswärtige Amt hatte gleichzeitig eine Ergänzung des Abschnitts 167 Abs. 3 EStR angeregt. Zur Begründung war u.a. darauf hingewiesen worden, dass der VN-Pensionsfonds aus monatlichen Beiträgen der Bediensteten in Höhe von 7 Prozent und des Arbeitgebers in Höhe von 14 Prozent des Bruttogrundgehalts gespeist werde. Er sei demnach vergleichbar mit den deutschen gesetzlichen Rentenversicherungen oder den betrieblichen Pensionskassen. Diese fielen aber gemäß Abschnitt 167 Abs. 3 EStR unter § 22 EStG. Gleiches müsse für Versorgungsbezüge der VN und anderer internationaler Organisationen mit vergleichbarem Beitragssystem gelten.