Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 19.09.2006
S 0320 - 3 St 41M

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 19.09.2006 (S 0320 - 3 St 41M) - DRsp Nr. 2008/90490

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 19.09.2006 - Aktenzeichen S 0320 - 3 St 41M

DRsp Nr. 2008/90490

Abgabe der Steuererklärungen und allgemeine Fristverlängerungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder geben mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen zu jedem Veranlagungszeitraum gleich lautende Erlasse bekannt, die die Abgabefristen nach § 149 Abs. 2 AO und die möglichen Fristverlängerungen nach § 109 Abs. 1 AO regeln. Auf die jährliche Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I und die Einstellung in das AIS (AO/Abgabe von Steuererklärungen, Fristverlängerungen, Verspätungszuschlag) wird hingewiesen.