Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 20.09.2006
S 2222 - 6 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 20.09.2006 (S 2222 - 6 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90476

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 20.09.2006 - Aktenzeichen S 2222 - 6 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90476

Steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge; Förderberechtigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG;; Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften; Bedienstete bei den Koordinierten Organisationen und der Europäischen Patentorganisation

Bei den Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist davon auszugehen, dass diese Personen grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis des § 10a EStG gehören, sofern eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Diesen Personenkreis bittet das Landesamt in diesem Zusammenhang wie Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung zu behandeln. Dies gilt entsprechend für die Beschäftigten der

  • Europäischen Patentorganisation (EPO) sowie

  • Koordinierten Organisationen

    • Europäische Weltraumorganisation (ESA),

    • Europarat,

    • Nordatlantikvertragsorganisation (NATO),

    • Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD),

    • Westeuropäische Union (WEU) und

    • Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorsorge (EZMW, engl. ECWMF).