Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 21.12.2007
S 7500 - 9 St 35N

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 21.12.2007 (S 7500 - 9 St 35N) - DRsp Nr. 2008/91660

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 21.12.2007 - Aktenzeichen S 7500 - 9 St 35N

DRsp Nr. 2008/91660

Überblick über die neuen Umsatzsteuerrichtlinien 2008

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der von der Bundesregierung vorgelegten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) gemäß Artikel 108 Abs. 7 GG zuzustimmen (BR-Drucksache 430/07). Zielsetzung der neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 ist die Anpassung der geltenden Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 in der Fassung vom 16.12.2004 an die durch Rechtsänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen hervorgerufene Entwicklung des Umsatzsteuerrechts.

Die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 (UStR 2008) gelten für Umsätze, die nach dem 31.12.2007 ausgeführt worden sind (so auch Abschn. 284 S. 1 UStR 2008). Dennoch können einige Regelungen der UStR 2008 in der Praxis auch für Besteuerungszeiträume vor diesem Stichtag angewandt werden, da die Neuerungen der UStR 2008 überwiegend aus BMF-Schreiben der letzten Jahre stammen. In der Vergangenheit ergangene Verwaltungsanweisungen, die zu den neuen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind ab dem 1.1.2008 nicht mehr anzuwenden (Abschn. 284 S. 2 UStR 2008). Dennoch gelten BMF-Schreiben, die keinen ausdrücklichen Widerspruch zu den neuen Richtlinien bilden, weiter, auch wenn ihr Inhalt nicht ausdrücklich in die UStR 2008 aufgenommen wurde.