Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.03.2006
InvZ 1272 - 4 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.03.2006 (InvZ 1272 - 4 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/89905

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 23.03.2006 - Aktenzeichen InvZ 1272 - 4 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/89905

Anspruchsberechtigung des Nießbrauchers für die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999;; Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Juli 2005 - III R 59/04 -(BStBl 2005 II S. …)

Sitzung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 14 bis 16. September 2005

Der BFH hält mit seinem Urteil vom 28. Juli 2005 (a.a.O.) an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 5. September 2002 - III R 37/01 - (BStBl 2003 II S. 772) fest, dass ein Nießbraucher, der Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt, auch dann Anspruch auf eine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 haben kann, wenn er nicht als wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes zu beurteilen ist.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des Urteils vom 28. Juli 2005 (a.a.O.) Folgendes:

Die Grundsätze dieses Urteils sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden, in denen ein Nießbraucher Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 sowie § 3a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 InvZulG 1999 beantragt.

Auf Mieter findet das Urteil keine Anwendung. Diese sind auch dann nicht anspruchsberechtigt, wenn sie die Mieträume untervermietet haben.