Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.03.2006
S 2236 - 1 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.03.2006 (S 2236 - 1 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/89913

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 23.03.2006 - Aktenzeichen S 2236 - 1 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/89913

Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas;; Steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die ertragsteuerliche Behandlung der Biogasanlagen und der Energieerzeugung aus Biogas das Folgende:

I. Einkommensteuer

1) Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs

a) Biogaserzeugung als Teil des Hauptbetriebs

Die Erzeugung von Biogas ist Teil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion, wenn die Biomasse überwiegend im eigenen Betrieb erzeugt wird und das Biogas bzw. die daraus erzeugte Energie (Wärme, Strom) überwiegend im eigenen Betrieb verwendet wird.

b) Biogaserzeugung als nahezu ausschließliche Tätigkeit des Hauptbetriebs