Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.10.2006
S 2252 - 32 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 23.10.2006 (S 2252 - 32 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90524

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 23.10.2006 - Aktenzeichen S 2252 - 32 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90524

Veröffentlichung der Erträge aus Anteilen an inländischen und ausländischen Investmentfonds

1.) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen ab 2004

Das „Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)”, im Wesentlichen bestehend aus dem Investmentgesetz und dem Investmentsteuergesetz, ist am 1.1.2004 in Kraft getreten.

Es verpflichtet inländische als auch ausländische Investmentgesellschaften die für die Veranlagung der Anteilseigner notwendigen Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG). Werden diese Angaben nicht im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht, so sind die Regeln über die Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG anzuwenden.

Die veröffentlichten Besteuerungsgrundlagen können kostenfrei über das Internet unter www.ebundesanzeiger.de/Veröffentlichungen betreffend Kapitalanlagen/Fondsveröffentlichungen abgerufen werden. Um diese Recherchemöglichkeit in Anspruch nehmen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Bei dieser Internetadresse können die Besteuerungsgrundlagen für Wirtschaftsjahre abgerufen werden, die nach dem 31.12.2003 beginnen.

2.) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen vor 2004