Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 26.05.2006
S 2198 b - 2 St 32/33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 26.05.2006 (S 2198 b - 2 St 32/33) - DRsp Nr. 2008/90130

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 26.05.2006 - Aktenzeichen S 2198 b - 2 St 32/33

DRsp Nr. 2008/90130

1. Reichweite der Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 oder § 7h Abs. 2 EStG, 2. Eigenständige Prüfung des Neubaus durch die Finanzverwaltung gebäude- oder wirtschaftsgutbezogen

1. Reichweite der Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 oder § 7h Abs. 2 EStG

Nach der Rechtsprechung des IX. und des XI. BFH-Senats ist die Finanzverwaltung auch dann an die Bescheinigung der Denkmalbehörde gebunden, wenn ganz offensichtlich ein Neubau oder ein bautechnisch neues Gebäude erstellt wurde. Der X. Senat vertritt dagegen die Auffassung, dass die steuerrechtliche Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist, allein der Finanzverwaltung vorbehalten bleibt.