Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 27.06.2007
S 7200 - 39 St 34M

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 27.06.2007 (S 7200 - 39 St 34M) - DRsp Nr. 2008/91251

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 27.06.2007 - Aktenzeichen S 7200 - 39 St 34M

DRsp Nr. 2008/91251

Umsatzsteuer; Zweifelsfragen im Zusammenhang mit Preisnachlässen durch Verkaufsagenten

1. Agenturmäßiger Verkauf eines Neufahrzeugs unter überhöhter Inzahlungnahme des Gebrauchtfahrzeugs im Eigenhandel

1.1. Sachverhalt

Bei der Prüfung von Vermittlern von Fahrzeugen ist die Frage aufgetreten, ob die verdeckte Rabattgewährung beim Neuwagenkauf in Form einer überhöhten Inzahlungnahme des Altfahrzeugs zu einer Entgeltsminderung bei der Vermittlungsleistung führen kann.

Sachverhalt

Der Neuwagenverkauf an den Kunden (K) wird durch die örtlichen Vertragshändler als Vermittler (V), also im Namen und für Rechnung des Autoherstellers (D) durchgeführt. Die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens hingegen erfolgt regelmäßig als Eigengeschäft der Vertragshändler. Zur Verkaufsförderung gewähren die Vertragshändler beim Ankauf des Altfahrzeugs dem Kunden einen Aufschlag auf das Altfahrzeug, der über dem tatsächlichen gemeinen Wert (i.d.R. Schätzwert nach DAT oder Schwacke) liegt.

1.2 Keine Vereinbarung über konkrete Höhe des Aufschlags

Aufschlag nicht vereinbart und nicht nachgewiesen:

  • EKP nach § 25a UStG : Inzahlungsnahmepreis

  • Keine Minderung der BMG für Vermittlung