Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 28.02.2007
S 1915 - 26 St 33N

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 28.02.2007 (S 1915 - 26 St 33N) - DRsp Nr. 2008/90964

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 28.02.2007 - Aktenzeichen S 1915 - 26 St 33N

DRsp Nr. 2008/90964

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Sturmschäden in Bayern infolge des Orkantiefs Kyrill am 18./19. Januar 2007

Das Landesamt übersendet das FMS vom 21.2.2007 zu den Billigkeitsmaßnahmen Verzicht auf ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten bei Betrieben mit weniger als 75 ha forstwirtschaftlich genutzter Fläche und Anwendung der ermäßigten Steuersätze des § 34b Abs. 3 EStG bei Aufarbeitung des Schadensholzes in späteren Wirtschaftsjahren.

Anlage

FMS 21.02.2007

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Sturmschäden in Bayern infolge des Orkantiefs Kyrill am 18./19. Januar 2007

Das Orkantief Kyrill am 18./19. Januar 2007 hat in weiten Teilen Bayerns zu ganz erheblichen Kalamitätsholzanfällen geführt. Zur Erleichterung der finanziellen Lage bin ich bei den unmittelbar betroffenen Steuerpflichtigen hinsichtlich der Schäden am stehenden Holz forstwirtschaftlicher Betriebe, Teilbetriebe oder Betriebsteile mit der Gewährung folgender Billigkeitsmaßnahmen einverstanden:

1. Verzicht auf ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten in bestimmten Fällen