Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 28.04.2006
S 2242 - 12 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 28.04.2006 (S 2242 - 12 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/90020

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 28.04.2006 - Aktenzeichen S 2242 - 12 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/90020

Erbauseinandersetzung; Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten über die Erbquote hinaus; BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 - IX R 23/02 -

Mit Urteil vom 14. Dezember 2004 - IX R 23/02 - (BStBl 2006 II S. xxx) hat der BFH entschieden, dass die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Nachlassgegenstände darstellen, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils aus den nachfolgenden Gründen nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.