Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 30.11.2007
S 2241 a - 2 St 32/St 33

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 30.11.2007 (S 2241 a - 2 St 32/St 33) - DRsp Nr. 2008/91625

Bayr_Landesamt_fuer_Steuern, Verfügung vom 30.11.2007 - Aktenzeichen S 2241 a - 2 St 32/St 33

DRsp Nr. 2008/91625

Verluste aus beschränkter Haftung (§ 15a EStG); Steuerrechtliche Behandlung von Einlagen im Rahmen des § 15a EStG in Folgejahren

Der BFH hat in seinen Urteilen vom 14. Oktober 2003 (BStBl 2004 II S. 359) und vom 26. Juni 2007 - IV R 28/06 - (BStBl II S.) - über den Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG hinausgehend - entschieden, dass Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens führen mit der weiteren Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht.

Nach dem Ergebnis der Sitzung mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Grundsätze dieser Urteile nunmehr allgemein anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 14. April 2004(BStBl 2004 I S. 463), nach dem die Grundsätze des BFH-Urteils vom 14. Oktober 2003(BStBl 2004 II S. 359) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden waren, wird aufgehoben.