Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 31.7.2017 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg.
Sie ist bereits unzulässig. Der Antragsteller hat es trotz ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung versäumt, die Beschwerde innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des §
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