FG Hessen - Urteil vom 11.12.2000
3 K 2962/99
Normen:
BewG § 138 Abs. 5 ; BewG § 146 Abs. 2 ; BewG § 146 Abs. 7 ; BewG § 46 Abs. 2 Nr. 2 ; Zweite BerechnungsVO § 27 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 615

Bedarfsbewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren

FG Hessen, Urteil vom 11.12.2000 - Aktenzeichen 3 K 2962/99

DRsp Nr. 2001/7082

Bedarfsbewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren

1. In die Jahresmiete nach § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG sind die Betriebskosten nach § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung nicht mit einzubeziehen. 2. Der Nachweis für den niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks gem. § 146 Abs. 7 BewG ist regelmäßig durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken bzw. durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommenen Kaufpreises über das zu bewertende Grundstück zu führen. 3. Eine Schätzungsurkunde des Ortsgerichts ist für den Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes gem. § 146 Abs. 7 BewG ungeeignet.

Normenkette:

BewG § 138 Abs. 5 ; BewG § 146 Abs. 2 ; BewG § 146 Abs. 7 ; BewG § 46 Abs. 2 Nr. 2 ; Zweite BerechnungsVO § 27 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin hat von ihrem am 16.10.1997 verstorbenen Mann u. a. die Hälfte des in der A-straße in B belegenen Grundstücks geerbt. Die Beteiligten streiten über die Bewertungs dieses Grundstücksteils für die Erbschaftsteuer der Klägerin. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: