I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) den zuständigen Einzelrichter des Finanzgerichts (FG) zu Recht wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hat.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) erließ gegenüber der Klägerin für das Streitjahr (1996) u.a. einen Körperschaftsteuerbescheid, einen Bescheid zur Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer. Dabei hatte er jeweils die Besteuerungsgrundlagen geschätzt, nachdem zuvor Steuererklärungen nicht abgegeben worden waren. Die Klägerin erhob nach erfolglosen Einspruchsverfahren gegen diese Bescheide Klage, wobei sie durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten wurde.
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