BFH vom 25.10.1995
I B 6/95

Befreiung vom Verbot der Selbstkontrahierung

BFH, vom 25.10.1995 - Aktenzeichen I B 6/95

DRsp Nr. 1997/8312

Befreiung vom Verbot der Selbstkontrahierung

Voraussetzung für die Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH vom Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluß, über den unverzüglich eine Niederschrift mit Angabe von Ort und Tag gefertigt wird (§ 48 Abs. 3 GmbHG), und der zum Handelsregister anzumelden und einzutragen ist.

Für die Praxis:

Die Rechtsprechung des BFH ist ausnahmsweise nur für den Fall eingeschränkt worden, in dem sich die Unwirksamkeit der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB aus einer geänderten Gesetzeslage ergeben könnte (BFH vom 17.9.1992, BStBl II 1993, 141).