Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2017 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 14. Oktober 2015 zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
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