Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Dezember 2017 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 25. April 2017 zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
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