Befreiung von Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung; Zulassung zur Eignungsprüfung nach § 37a StBerG
FG Saarland, Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 1 K 1609/07
DRsp Nr. 2010/15511
Befreiung von Steuerberaterprüfung und Eignungsprüfung; Zulassung zur Eignungsprüfung nach § 37aStBerG
1. Aus § 37a Abs. 4StBerG ergibt sich kein Anspruch eines Bewerbers darauf, vollständig von der Eignungsprüfung befreit zu werden.2. Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Zulassung zur Eignungsprüfung nach § 37aStBerG endgültig gesperrt ist, wenn der Bewerber dreimal erfolglos an der Steuerberaterprüfung teilgenommen hat, auch wenn dies lange Zeit zurückliegt.
Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.