Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 24.01.2017 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer befristeten Arbeitszeiterhöhung, deren einseitige Rückführung auf das tarifvertragliche Regelmaß und Vergütungsansprüche.
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