FG Köln - Urteil vom 25.05.2023
7 K 1828/21
Normen:
AO § 80 Abs. 7 S. 1;

Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen

FG Köln, Urteil vom 25.05.2023 - Aktenzeichen 7 K 1828/21

DRsp Nr. 2023/13485

Befugnis eines Bevollmächtigten zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 80 Abs. 7 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtszug über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung der Klägerin als Bevollmächtigte der Mandanten Eheleute E und E1 gemäß § 80 der Abgabenordnung - AO -.

Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft englischen Rechts in der Rechtsform der Limited (Company No ..., Y, W (GB)) mit Sitz in Großbritannien und einer Niederlassung in U in den Niederlanden. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Wirtschaftsberatung, Steuerberatung und das Rechnungswesen. Gesellschafter und Geschäftsführer ("director") der Klägerin sind Frau V und Herr Z. Frau V gehört nicht zu dem Personenkreis des § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes (in der für den Streitfall gültigen Fassung: geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021, BGBl 2021 I, S. 2154ff. - StBerG -). Herr Z war in Deutschland ursprünglich als Steuerberater bestellt. Seine Bestellung wurde wegen Vermögensverfalls inzwischen rechtskräftig wiederrufen.

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