BFH - Urteil vom 26.07.2017
II R 21/16
Normen:
AO § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2;
Fundstellen:
BFHE 259, 16
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 14201/14

Beginn der Festsetzungsfrist für die Schenkungssteuer bei Kenntniserlangung von einer von mehreren freigiebigen Zuwendungen durch das Finanzamt

BFH, Urteil vom 26.07.2017 - Aktenzeichen II R 21/16

DRsp Nr. 2017/14176

Beginn der Festsetzungsfrist für die Schenkungssteuer bei Kenntniserlangung von einer von mehreren freigiebigen Zuwendungen durch das Finanzamt

Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2015 14 K 14201/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

AO § 88 Abs. 1, § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt —neben seinen beiden Schwestern— mit notariell beurkundetem Schenkungsvertrag vom 5. November 2002 (Übertragungsvertrag) von seiner Mutter (M) Eigentumsanteile von jeweils 1/3 am Grundbesitz (Grundbesitz B) sowie an zwei Eigentumswohnungen (übriger Grundbesitz) gegen Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchs.