Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16.06.2021 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob —und gegebenenfalls in welcher Höhe— die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) im Streitjahr (2016) mit der Veräußerung einer Wohnung in X–Stadt einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des —EStG—) erzielt hat oder ob der Befreiungstatbestand des § Abs. Satz 1 Nr. Satz 3 erfüllt ist, weil die Wohnung im Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung von den leiblichen Kindern der Kläger (A, B und C) bewohnt worden ist.
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