Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
BGH, Urteil vom 23.10.2003 - Aktenzeichen IX ZR 249/02
DRsp Nr. 2003/15579
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
»Rät der steuerliche Berater dem Mandanten pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende Einkommensteuer grundsätzlich einen Schaden dar.«