Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland ansässig ist
FG Köln, Senatssitzung vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 11 K 2966/00
DRsp Nr. 2003/5600
Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland ansässig ist
1. Die Begründung der doppelten Haushaltsführung aus Anlass der Eheschließung ist beruflich veranlasst, wenn beide Eheleute vor der Eheschließung an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Heirat eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben.2. Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte im EU-Ausland seinen Beruf ausgeübt hat und seine Wohnung in diesem EU-Staat zum Familienwohnsitz geworden ist.