FG Köln - Senatssitzung vom 04.12.2002
11 K 2966/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 ; EGV Art. 39 Abs. 1 ; EGV Art. 12 ; EGV Art. 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 685

Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland ansässig ist

FG Köln, Senatssitzung vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 11 K 2966/00

DRsp Nr. 2003/5600

Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch, wenn der Ehegatte im EU-Ausland ansässig ist

1. Die Begründung der doppelten Haushaltsführung aus Anlass der Eheschließung ist beruflich veranlasst, wenn beide Eheleute vor der Eheschließung an verschiedenen Orten berufstätig waren, an den Beschäftigungsorten wohnten und nach der Heirat eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben. 2. Dies gilt selbst dann, wenn ein Ehegatte im EU-Ausland seinen Beruf ausgeübt hat und seine Wohnung in diesem EU-Staat zum Familienwohnsitz geworden ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5 ; EGV Art. 39 Abs. 1 ; EGV Art. 12 ; EGV Art. 17 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung.