Die Beteiligten streiten darüber,
- ob die Teilwerte einer Pensionsrückstellung mit einem fiktiven Dienstbeginn zutreffend ermittelt worden sind und
- ob die Zuführungen zu dieser Pensionsrückstellung in den Streitjahren 1996 und 1997 Betriebsausgaben oder verdeckten Gewinnausschüttungen sind.
I.
Die Klägerin betreibt einen Einzelhandel mit Kraftwagen, Ersatzteilen und Zubehör sowie eine Reparaturwerkstatt. Der Beklagte führte dort eine Betriebsprüfung durch, deren Ergebnisse im Bericht vom 17.2.2000 festgehalten sind. Dort heißt es in Tz. 11 (Pensionsrückstellungen):
Die Gesellschafter der Bfa. haben am 20.8.1992 vereinbart, dass dem Gesellschafter-Geschäftsführer F. eine Pensionszusage gewährt werden soll. Diese Zusage wurde mit Geschäftsführervertrag vom 15.9.1992 erteilt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|