FG Düsseldorf - Urteil vom 11.07.2019
14 K 1653/17 L
Normen:
EStG § 3b Abs. 1; EStG § 3b Abs. 2 S. 1 Hs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2019, 1451
DStZ 2019, 734

Behandlung von an Profisportler bzw. Betreuer geleisteten Zahlungen als steuerfreie Zuschläge im Zusammenhang mit Hinfahrten und Rückfahrten zu auswärts stattfindenden Terminen; Bestehen eines Anspruchs der Arbeitnehmer auf Zahlung von Grundlohn für die passiven Fahrzeiten

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019 - Aktenzeichen 14 K 1653/17 L

DRsp Nr. 2019/15273

Behandlung von an Profisportler bzw. Betreuer geleisteten Zahlungen als steuerfreie Zuschläge im Zusammenhang mit Hinfahrten und Rückfahrten zu auswärts stattfindenden Terminen; Bestehen eines Anspruchs der Arbeitnehmer auf Zahlung von Grundlohn für die "passiven" Fahrzeiten

Tenor

Der Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid vom 18.05.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2017 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 3b Abs. 1; EStG § 3b Abs. 2 S. 1 Hs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob im Zusammenhang mit Hin- und Rückfahrten zu auswärts stattfindenden Terminen an Profisportler bzw. Betreuer geleistete Zahlungen als steuerfreie Zuschläge i.S. des § 3b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu behandeln sind.