Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. November 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob das Niedersächsische Beamtenrecht die Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln wirksam auf die Festbeträge beschränkt, die nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt werden.
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