FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.12.2010
5 K 228/10
Normen:
FGO § 60 Abs. 3 S. 1; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; AO § 179 Abs. 2 S. 3;

Beiladung des Treuhänders zur Klage eines Treugeber-Gesellschafters gegen den zusammengefassten Feststellungsbescheid

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 5 K 228/10

DRsp Nr. 2011/2571

Beiladung des Treuhänders zur Klage eines Treugeber-Gesellschafters gegen den zusammengefassten Feststellungsbescheid

Nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO sind Dritte, die an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, beizuladen (notwendige Beiladung). Dies gilt nicht für Mitberechtigte, die nach § 48 FGO nicht klagebefugt sind.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3 S. 1; AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; AO § 179 Abs. 2 S. 3;

Entscheidungsgründe:

Nach § 60 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind Dritte, die an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, beizuladen (notwendige Beiladung). Dies gilt nicht für Mitberechtigte, die nach § 48 FGO nicht klagebefugt sind.