Im Streitfall war zu prüfen, ob Umsätze der Klägerin oder dem Beigeladenen zuzurechnen sind. Der BFH weist jedoch darauf hin, daß diese Frage nicht im Rahmen der Beiladung, sondern im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Hauptsache zu entscheiden sei.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|