SG Berlin, vom 15.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 166 KR 569/17
Beitragsbemessung zur gesetzlichen Kranken- und sozialen PflegeversicherungBerücksichtigung einer Firmenrente wegen dauernder FlugunfähigkeitKeine Beitragserhebung während des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenBeitragserhebung während einer freiwilligen Versicherung
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2019 - Aktenzeichen L 1 KR 16/18
DRsp Nr. 2020/12760
Beitragsbemessung zur gesetzlichen Kranken- und sozialen PflegeversicherungBerücksichtigung einer Firmenrente wegen dauernder FlugunfähigkeitKeine Beitragserhebung während des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am ArbeitslebenBeitragserhebung während einer freiwilligen Versicherung
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind von einer Firmenrente wegen dauernder Flugunfähigkeit keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu erheben. Für die Zeit einer freiwilligen Versicherung ist Rechtsgrundlage für eine Beitragserhebung § 240SGB V.
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