Der Kläger hat vom beklagten Steuerberater Schadensersatz wegen Verletzung von Mandatspflichten in Höhe von 99.041,35 DM nebst Zinsen verlangt. Ein Schadensposten betrifft "Kosten der vorgerichtlich tätigen Rechtsanwälte ... gemäß Honorarrechnung vom 29. Januar 1996" in Höhe von 2.328,75 DM. Diese an den Kläger gerichtete Rechnung bezieht sich auf "Beratung im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen" gegen den Beklagten nach einem Gegenstandswert von 85.707,10 DM.
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