Die Beteiligten streiten darum, ob eine Entschädigung, die für eine freiwillige Veräußerung eines Teils eines Betriebsgrundstücks zwecks Vermeidung einer Enteignung wegen eines Ausbaus einer Eisenbahnstrecke vereinbart worden ist, nicht nur insoweit grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung ist, als diese auf die Eigentumsverschaffung entfällt, sondern auch insoweit, als damit gewerbliche Folgen für den Veräußerer in Form einer Betriebseinschränkung auf dem verbliebenen Restgrundstück und einer teilweisen Betriebsverlagerung ausgeglichen werden sollten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|