Streitig sind die steuerlichen Auswirkungen - insbesondere die Höhe der Förderung nach § 10e EStG - im Zusammenhang mit der Übertragung einer Eigentumswohnung durch Eltern auf ihren Sohn.
1. Der Kläger erwarb mit notariellem Vertrag vom 30. 12. 1993 von seinen Eltern die Eigentumswohnung im Obergeschoß (Dachgeschoß) des elterlichen Anwesens ... Das Anwesen besteht aus einer Erdgeschoß- und der Obergeschoßwohnung; vom Grundstück mit einer Gesamtfläche von 970 qm sind 185 qm überbaut. Das Haus wurde im Jahr 1979 von den Eltern des Klägers mit einem Aufwand von rund 250.000 DM errichtet. Im Jahre 1989 wurden mit einem Aufwand von rund 5.000 DM Ausbaumaßnahmen im Obergeschoß (Dachgeschoß) durchgeführt.
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