BFH vom 18.09.1997
X S 7/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 279

Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

BFH, vom 18.09.1997 - Aktenzeichen X S 7/97

DRsp Nr. 1998/9294

Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

Ein Betriebsausgabenabzug für Wareneinkäufe ist nach § 160 AO zu versagen, wenn sich nicht feststellen läßt, daß die als Lieferanten benannten Personen tatsächlich den Steuerpflichtigen beliefert haben.

Für die Praxis:

Die Steuerfahndung konnte bei den benannten Lieferfirmen auch durch Befragungen von Auskunftspersonen keine Lieferungen an das Unternehmen des Steuerpflichtigen feststellen. Eine sinngemäße Anwendung des Urteils des BFH vom 9.8.1989 (BStBl. II, 995) kam daher nicht in Betracht, da der Kreis der Zahlungsempfänger gerade nicht feststand.

Fundstellen
BFH/NV 1998, 279