FG Hamburg - Urteil vom 01.08.2019
6 K 53/19
Normen:
EStG § 33;

Ber[cksichtigung von Zahlungen für die Beerdigung der Mutter als außergewöhnliche Belastungen

FG Hamburg, Urteil vom 01.08.2019 - Aktenzeichen 6 K 53/19

DRsp Nr. 2022/7993

Ber[cksichtigung von Zahlungen für die Beerdigung der Mutter als außergewöhnliche Belastungen

1. Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung nur berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen nicht aus dem Nachlass bestritten werden können oder nicht durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind.2. Es besteht eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der formelle Inhaber eines Bankkontos auch der wirtschaftliche Verfügungsberechtigte ist.

Normenkette:

EStG § 33;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Zahlungen, die die Kläger für die Beerdigung der Mutter der Klägerin bezahlt haben, als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.

Die Mutter der Klägerin wurde in A geboren. Seit 2010 lebte sie bei den Klägern im Haushalt in Deutschland. Die Klägerin war das einzige Kind der Mutter. Die Mutter bezog eine kleine Rente. Die Kläger mussten sich bei der Einreise der Mutter dafür verbürgen, dass sie alle Kosten für die Mutter übernehmen würden, anderenfalls hätte die Mutter keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Am ... 2015 ist die Mutter mit 87 Jahren gestorben.