Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einkünfte des Klägers und Beschwerdegegners (Kläger) aus seiner Tätigkeit als Sachverständiger für Betriebsunterbrechungs- und Vorräteschäden den Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb zuzuordnen sind.
Der Kläger ist promovierter Diplom-Kaufmann. Er wird als Sachverständiger zumeist im Auftrag von Versicherungsunternehmen, aber im Einzelfall auch von den geschädigten Unternehmen selbst tätig. Zudem wird er von Gerichten und Behörden (Gemeinden, Staatsanwaltschaften etc.) mit der Erstellung von Gutachten zur Schadenshöhe beauftragt. Die Gutachten dienen den Auftraggebern als Basis für die Entscheidung, in welchem Umfang der Geschädigte Ersatz verlangen kann.
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